Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Marielle Mertins Mittehunde, bietet einen lokalen Hundeausführ-Service, umgangssprachlich auch Gassi-Service oder Dogwalking genannt, an. Die Betreuung der Hunde beinhaltet einen Hol- und Bringservice sowie einen großen Spaziergang in einer gemischten Hundegruppe. Es handelt sich dabei nicht um Übernachtungs- und/oder Ganztagsbetreuung für Hunde. Mit der vorliegenden Vereinbarung legen die Parteien die Rahmenbedingungen für die zeitweise Betreuung des Hundes fest und vereinbaren wie folgt:

1. Allgemeines und Geltungsbereich der Bedingungen
1.1 Dieser Vertrag gilt für alle Aufträge, der Betreuung von Hunden im Rahmen des Gassi-Service, sowie alle in diesem Zusammenhang gebuchten weiteren Leistungen, und regelt das Vertrags- und Geschäftsverhältnis zwischen Marielle Mertins, nachfolgend „Mittehunde“ genannt, und den natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Eigentümer*in“ genannt), welche die Angebote des Gassi-Service Mittehunde nutzen.
1.2. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erkennt der*die Eigentümer*in die Geschäftsbedingungen von Mittehunde an.
1.3. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und ist nicht auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt.
1.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien
30 Tage bis zum letzten Tag des Folgemonats.
1.5. Ein Sonderkündigungsrecht bei Tod des Hundes wird eingeräumt.
Bei Änderungen der AGB und der Preisstrukturen wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich auf die Kündigung zum letzten Tag des Folgemonats.

2. Leistungen und Verpflichtungen seitens Mittehunde
2.1. Mittehunde verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund am vereinbarten Ort abzuholen und nach der Betreuungszeit wieder dorthin zurückzubringen.
2.2 Während des Transports werden die Hunde gemäß § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesichert.
2.3.Die genaue Zeiteinteilung und Routenplanung obliegt dabei allein Mittehunde. Mittehunde kann keine feste Zeiten für den Hol- und Bringservice zusagen.
2.4. Die Betreuung durch Mittehunde beinhaltet einen Spaziergang von circa 60 bis 90 Minuten. Bei “extremen” Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Dauer zum Schutz der Hunde nach Ermessen von Mittehunde angepasst werden. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
2.5. Mittehunde verpflichtet sich den Hund dabei art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
2.6. Mittehunde benachrichtigt den*die Eigentümer*in unverzüglich, sofern bei dem zu betreuenden Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten.
2.7. Hält Mittehunde eine tiermedizinische Behandlung für notwendig, so willigt der*die Eigentümer*in bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung durch Tierärzt*in zu übernehmen. Im Falle eines Tierärzt*innenbesuches wird die Betreuung des Hundes mit 30€ pro angefangener Stunde vergütet und ist von den*die Eigentümer*in zu zahlen.
2.8. Im Falle eines Entlaufens verpflichtet sich Mittehunde den/die Eigentümer*in und alle zu verständigenden Behörden unverzüglich zu benachrichtigen.
2.9. Mittehunde reinigt den Hund nach einem Spaziergang – bei nassem Wetter – grob mit einem Handtuch.
2.10. An gesetzlichen Feiertagen(NRW) findet kein Gassi-Service statt.

3. Verpflichtungen seitens Eigentümer*in
3.1. Der*die Eigentümer*in versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist; dies muss während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet werden. Zudem muss der zu betreuende Hund eine gesunde körperliche Verfassung haben, die die vereinbarte Auslastung zulässt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
3.2. Der*die Eigentümer*in ist verpflichtet seinen/ihren Hund bei Tasso zu registrieren.
3.3. Mittehunde setzt voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherungs- und Mikrochip-Pflicht) eingehalten werden.
3.4. Der*die Eigentümer*in versichert ausdrücklich, dass für die gesamte Vertragslaufzeit eine Hundehalter*in-Haftpflichtversicherung besteht, der die gewerbliche Betreuung durch Dritte mit inkludiert.
3.5. Alle durch die Hundehalter*in-Haftpflichtversicherung ausgeschlossenen Schäden sind durch den/die Eigentümer*in zu begleichen. Ein Nachweis über die Hundehalter*in-Haftpflichtversicherung ist bei Vertragsabschluss und auf Nachfrage vorzulegen.
3.6. Während der Hundebetreuung durch Mittehunde bleibt der*die Halter*innen Eigentümer*in des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltendegefährdungshaftung).
3.7. Der*die Eigentümer*in teilt Mittehunde mit, wenn der Hund Auffälligkeiten im Verhalten zeigt, z.B. übersteigertes Aggressionsverhalten gegenüber Hunden oder Menschen, Unsicherheiten oder Angst bei verschiedenen Umwelteinflüssen, Jagdverhalten, etc. Sollte sich ein derartiges Verhalten während des Vertragszeitraums zeigen, ist dies unverzüglich mitzuteilen.
3.8. Bei ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall des zu betreuenden Hundes ist Mittehunde umgehend zu unterrichten.
3.9. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der*die Hundebesitzer*in (z.B. Behandlungs- und tiermedizinische Kosten anderer Betreuungshunde).
3.10. Der*die Eigentümer*in versichert ausdrücklich, dass der zu betreuende Hund nicht abgerichtet wurde.
3.11. Der*die Eigentümer*in verpflichten sich Mittehunde über Beißvorfälle und alle etwaigen Auflagen durch Behörden zu informieren. Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der*die Eigentümer*in.
3.12. Der*die Eigentümer*in akzeptieren alle Vorsichtsmaßnahmen (beispielsweise das Absichern des Hundes durch einen Maulkorb, Austausch von Halsband), die durch Mittehunde für die Sicherheit aller Beteiligten getroffen werden.

4. Haftung
4.1. Für Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges Handeln von Mittehunde entstanden sind, die der zu betreuende Hund während der Betreuung bei Mittehunde erleiden könnte, übernimmt Mittehunde keine Haftung.
4.2. Richtet der zu betreuende Hund bei Mittehunde Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Transportboxen etc.), so haftet hierfür der*die Eigentümer*in.
4.3. Für Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges Handeln von Mittehunde entstanden sind, die der zu betreuende Hund bei Dritten (Personen- und Sachschäden) anrichtet, haftet allein der*die Eigentümer*in. Sollten die Schäden in der Hundehalter*in-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, müssen diese durch der*die Eigentümer*in beglichen werden.
4.4. Mittehunde haftet nicht für Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung der Eigentümer*innen.
4.5. Mittehunde haftet nicht für Gegenstände wie z.B. Leinen, Geschirre, Halsbänder und Mäntel, die von Eigentümer*innen zum Zweck der Betreuung mitgegeben und während der Betreuungszeit beschädigt werden.
4.6. Sollte der zu betreuende Hund während der Betreuungszeit trotz sorgfältiger Aufsicht entlaufen, haftet Mittehunde nicht.

5. Rechnungserstellung und Zahlung
5.1. Als Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird von Mittehunde keine Umsatzsteuer berechnet.
5.2. Die Preise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste der Internetpräsenz www.mittehunde.de/preise und beinhalten ausschließlich Betreuungs- und Fahrtkosten.
5.3. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet.
5.4. Alle Leistungen sind in Voraus per Überweisung zu zahlen, spätestens bei Inanspruchnahme.
5.5. Die Rechnung wird digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
5.6. Ist der*die Eigentümer*in mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich Mittehunde vor, die Betreuung auszusetzen.

6. Abonnement
6.1. Abonnements sind jeweils zum Anfang des Monats zu zahlen, spätestens bis zum dritten eines jeden Monats.
6.2. Das Monats-Abonnement ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen gezahlt wird.
6.3. Das Monats-Abonnement wird entsprechend mit zehn Wochen/Jahr Ausfall kalkuliert, davon sind 6 Ausfallwochen bereits seitens Mittehunde für z.B. Autoreparatur, Urlaub, Fortbildungen oder Krankheit enthalten. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung der nicht genutzten Abonnement-Tage.
6.4. Ein Abonnement mit einer anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Monaten verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde.
6.5. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien
30 Tage bis zum letzten Tag des Folgemonats.
6.6. Der Preis staffelt sich nach Häufigkeit der Spaziergänge (1-3x pro Woche) und ist www.mittehunde.de/preise zu entnehmen.

7. Stornierung und Fristen
7.1. Die schriftliche Beauftragung von Mittehunde ist verbindlich.
7.2. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, außer bei Feststellung der Läufigkeit oder plötzlicher Erkrankung des Hundes.
7.3. Ein nicht Antreffen des zu betreuenden Hundes oder krankheitsbedingtem Ausschluss vor Ort, ohne vorherige Absage, wird mit dem vollen Tagessatz inkl. Fahrtkosten berechnet.

8. Datenschutz
8.1. Alle Angaben des/der Eigentümer*in werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
8.2. Mittehunde überträgt die vom Eigentümers im Vertrag zur Verfügung gestellten Daten, die für das Vertragsverhältnis und Information über den Hund notwendig sind, in eine Datenbank. Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet. Der*die Eigentümer*in erklärt sich einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen gespeichert werden.
8.3. Der*die Eigentümer*in können jederzeit Einsicht und Löschung Ihrer Daten einfordern.
8.4. Mittehunde darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem zu betreuenden Hund aufnehmen und für Marketingzwecke auf der Website oder anderen Medien (Instagram, Facebook, Artikel, etc.) verwenden. Der*die Eigentümer*in erklären sich damit einverstanden.

9. Sonstiges
9.1. Wenn der*die Eigentümer*in Freilauf zugestimmt hat, ist sich der/der Eigentümer*in bewusst, dass Mittehunde nach einer Eingewöhnungsphase und nach eigenem Ermessen den Hund ohne Leine laufen lässt.
9.2. Der*die Eigentümer*in werden hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuung ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr.
9.3. Mittehunde lehnt die Mitnahme von technischen Geräte wie beispielsweise GPS-Tracker oder Apple AirTags, die am Hund befestigt werden, auf Grund von Datenschutz der anderen Kund*innen, ab. Sollte ein solches technisches Gerät während der Abholung am Hund befestigt sein, wird dieses durch Mittehunde entfernt und zurückgelassen.
9.4. Der*die Eigentümer*in muss Mittehunde die Läufigkeit einer Hündin unverzüglich und rechtzeitig vor Beginn des Gassi-Service mitteilen. Mittehunde übernimmt keine Haftung für die Folgen eines ungewollten Deckaktes bzw. sonstigen Folgeschäden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des der*die Eigentümer*in. Eine läufige Hündin kann nicht am Gassi-Service teilnehmen und muss pausieren.
9.5. Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich Mittehunde diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen, sofern nicht abgesprochen, mit in die Privaträume zu nehmen, sowie die Übernahme schriftlich zu protokollieren.
9.6. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.7. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags rechtsunwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannten Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
9.8. Diese Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.06.2023 wirksam.